125, Z. 53 ff.). Er erklärte hierzu, dass dieser eine Wiedergutmachung oder einen Lohn erwarte, damit alles für ihn wieder ausgeglichen sei, von einer Wiedergutmachung bzw. einem Lohn zwischen ihnen aber «absolut nicht» die Rede gewesen sei (pag. 126, Z. 57 ff.). Merkwürdig mutet in diesem Zusammenhang an, dass sich der Privatkläger von der Aktennotiz der Staatsanwältin vom 4. September 2018 überrascht zeigte und davon noch nie gehört haben will, wo E.________ die entsprechende Äusserung doch auch vor dem Verteidiger des Privatklägers gemacht hat (pag. 127, Z. 108 f.;