23 aus ihrer Welt schaffen, pag. 276). Der Privatkläger fragte im Rahmen dieser Einvernahme sodann auch nach, was genau die Fragen betreffend seine Firmenaktivitäten mit dem versuchten Mord zu tun hätten (pag. 113, Z. 122 f.) und reagierte Ungehalten auf Nachfragen der Verteidigung, ob die Tätigkeit der T.________ GmbH einer Aufsichtsbehörde unterstehe (pag. 121, Z. 556 ff.). Dies erweckt den Eindruck, als wolle er über seine geschäftlichen Tätigkeiten und finanziellen Verhältnisse nur ungern sprechen.