mit den Aussagen von F.________ überein. Zu bemerken ist, dass der Privatkläger zu einem grossen Teil schildert, was er einerseits von seiner damaligen Frau bzw. F.________ und andererseits von E.________ erfahren haben will. Kleine Unstimmigkeiten ergeben sich etwa daraus, dass der Privatkläger beispielswiese zu Protokoll gab, er könne sich nicht vorstellen, was Auslöser für den angeblichen Plan des Beschuldigten gewesen sei, bestanden betreffend die Firma J.________ AG doch objektiv nachweisbare Spannungen (pag. 276 ff.). Der Privatkläger berichtet demgegenüber von einer ungetrübten Freundschaft zum Beschuldigten (pag.