Im Rahmen ihrer letzten Einvernahme ergänzte F.________ betreffend die Besuche des Beschuldigten, dass sie nach dem ersten Besuch bei ihrer Kollegin R.________ in S.________ vorbeigegangen sei und mit ihrer Mutter darüber gesprochen habe (pag. 187, Z. 35 ff.). Dies gab sie erstmals zu Protokoll. Sie wiederholte nunmehr, dass sie den Vorschlag des Beschuldigten wegen der Konfrontation und seinen Aussagen bzw. seinem Auftreten ernster genommen habe und ihm dies nach dem zweiten Besuch auch zugetraut habe.