len. So gab sie hierzu an, die entsprechenden Applikationen würden sehr wenig Speicher in Anspruch nehmen (pag. 175, Z. 125 ff.). Allerdings ist besagtem Chat- Verlauf zwischen den beiden klar zu entnehmen, dass sie den Beschuldigten aufforderte «Viber» oder «Telegram» herunterzuladen, da «Whatsapp» nicht sicher sei bzw. einfach geknackt werden könne (pag. 349). Um den Speicherplatz ging es dabei also offensichtlich nicht.