21 che Korrespondenz nicht mehr rekonstruierbar sein soll (werden doch etwa Nachrichten auf Instagram nicht automatisch gelöscht). Sodann stellt sich die Kammer auch die Frage, weshalb F.________ lediglich Personen im Ausland informiert haben will, hätten die ihr doch im Ernstfall nur schwerlich helfen können. Ferner gab F.________ auch an, dass sie am 12. Januar 2018 vergebens versucht habe, ihre Anwältin zu erreichen. Dies wäre allerdings noch vor dem zweiten Besuch des Beschuldigten gewesen. Im Übrigen erschliesst sich der Kammer auch nicht, weshalb F.______