166, Z. 353 f. oder betreffend die geschäftliche Beziehung ihres Mannes und dem Beschuldigten, pag. 166, Z. 328). Nach dem Gesagten dürfte zutreffen, dass der Beschuldigte F.________ zwei Mal vorgeschlagen hat, einen fingierten Raub durchzuführen. Dies umso mehr, als der Beschuldigte F.________ bewusst aufsuchte, als der Privatkläger nicht zu Hause bzw. im Ausland war. Anlässlich ihrer zweiten Einvernahme wiederholte F.________ die von ihr geschilderten Ereignisse erneut authentisch und im Kern gleichbleibend.