Insgesamt sind seine Aussagen daher mit Vorsicht zu geniessen und es kann nicht unbesehen darauf abgestellt werden. 11.3 Aussagen von F.________ F.________ schilderte im Rahmen ihrer ersten Einvernahme authentisch und detailgetreu, wie der Beschuldigte zwei Mal zu ihr gekommen sei (30. Dezember 2017 und 15. Januar 2018). Beim ersten Mal habe er ihr vorgeschlagen, dass er die Türe einschlage, sie fessle und ihr vielleicht noch ein blaues Auge verpasse, damit es echt bzw. so aussehe, als sei sie überfallen worden (pag. 162, Z. 134 ff.).