Er blieb bei seinen Aussagen, wofür er die sichergestellten Gegenstände gebraucht habe (pag. 99 f., Z. 177) und dass es sich bei der Google- Suche nach dem Schalldämpfer um einen blöden Zufall handle (pag. 100, Z. 220 f.). Dies kann zwar sein, allerdings gibt es vorliegend einige solche «Zufälle» welche der Beschuldigte nicht plausibel bzw. überzeugend zu erklären vermag. Der Beschuldigte stellte wiederum häufig Gegenfragen («Ist da irgend etwas passiert?», pag. 100, Z. 229 ff.; «Fragen Sie sich doch: Was wäre mein Vorteil, einem Kind etwas zu machen? Was hätte ich davon?», pag. 101, Z. 274 f.)