95, Z. 26 ff.), wobei er allerdings wiederum darum bemüht war, diesen nicht allzu sehr zu belasten («Ich möchte festhalten, dass ich C.________ nicht belaste, dass er etwas verkauft, sondern er hat gute Kontakte», pag. 95, Z. 45 f.). Der Beschuldigte gab zwar zu Protokoll, dass sich der Privatkläger im Zusammenhang mit dem CBD-Hanf mit den «anderen» (wohl die Geschäftspartner) verkracht habe, es sein Job gewesen sei, die «unpassende C.________-Persönlichkeit» wieder aus dem Betrieb zu nehmen (pag. 96, Z. 66 ff.) und die Stimmung in den letzten Jahren immer schlechter geworden sei (pag. 96, Z. 68 f.).