18 weshalb er E.________ am 15. Januar 2018 ganze siebenmal telefonisch zu erreichen versuchte, aber nicht mehr wusste (pag. 70, Z. 258 f.). Auch im Rahmen dieser Einvernahme zeigte sich wiederum dasselbe bekannte Aussageverhalten des Beschuldigten: Meist indirekte Antworten gebend, ausweichend und teilweise Gegenfragen stellend. Im Rahmen seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 26. September 2018 machte der Beschuldigte zunächst den Eindruck, als wolle er nun auspacken. Zumindest zu seinem Verhältnis zum Privatkläger machte er dann ausführlichere Angaben (pag. 95, Z. 26 ff.)