Er bestätigte jedoch, dass ihm F.________ die Nachricht gemäss Beilage Nr. 1 (pag. 59) geschickt habe. Ergänzend fügte er allerdings an, dass die Antwort von ihm noch wichtig zu sehen wäre. Er habe ihr zurückgeschrieben, ob sie tatsächlich das Gefühl habe, dass er dies (Anmerkung der Kammer: den fingierten Raub) machen würde (pag. 49, Z. 107 ff.). Anlässlich seiner dritten Einvernahme bestritt der Beschuldigte wiederum, dass er F.________ den Vorschlag eines fingierten Raubes gemacht habe (pag.