Dies lässt sich – in Übereinstimmung mit der Vorinstanz – nur dadurch erklären, dass der Beschuldigte entweder in naiver Weise darauf geschlossen hat, dass der Tatverdacht dadurch nicht verstärkt wird oder dass er von seiner Unschuld überzeugt war. Zu beachten ist sodann – in Bezug auf die gesamte damalige Befragungssituation – dass die Einvernahme mitten in der Nacht stattfand (02:55 Uhr bis 04:36 Uhr). Im Rahmen seiner zweiten Einvernahme ergänzte der Beschuldigte sodann von sich aus, dass er gedacht habe, die Waffe sei bei seiner Mutter, sie sei aber dann bei dem Kollegen gewesen. Sodann vermochte er sich auf einmal genau an die Anzahl