15 Leuten so schwer beschuldigt werde, gab der Beschuldigte keine konkrete Antwort oder stellte – wie dies üblicherweise zu erwarten wäre – keine entsprechenden Überlegungen an. Der Beschuldigte beschränkte sich darauf, dass er seither vergebens versucht habe, dass Gespräch mit dem Privatkläger zu suchen (pag. 43, Z. 168 ff.). Im gleichen Masse ausweichend und überdies salopp reagierte der Beschuldigte auch auf den Vorwurf des fingierten Raubes. Hierzu wollte er nichts sagen und führte lediglich aus: «Wenn man sowas glaubt, ist man selber schuld» (pag. 43, Z. 163 ff.).