11.2 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde am 23. Januar 2018 erstmals zu den nunmehr noch relevanten Vorwürfen befragt. Dabei fällt auf, dass dieser die schweren Vorwürfe nicht ernst nahm bzw. teilweise gar ins Lächerliche zog und sich nicht ernsthaft zu verteidigen versuchte. So entgegnete er etwa auf den entsprechenden Vorhalt, wonach E.________ den Privatkläger hätte «wegblasen» sollen, mit «Mit was denn? Hätte ich ihm eine Blaskapelle zur Verfügung stehen sollen? Ich sehe den Sinn und den Zweck nicht» (pag. 42, Z. 86 ff.). Auch auf Nachfrage, warum er denn von diesen