9. Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist im Wesentlichen unbestritten, dass sich der Beschuldigte und E.________ im Dezember 2017 im X.________ kennengelernt haben und der Beschuldigte E.________ viel über die Familie C.________ (so etwa wo der Sohn G.________ arbeite) erzählt hat. Der Beschuldigte war seit vielen Jahren mit dem Privatkläger bzw. der Familie C.________ befreundet, der Beschuldigte und der Privatkläger hatten dabei auch geschäftlich miteinander zu tun (J.________ AG, Y.________), wobei es in der letzten Zeit zu Spannungen zwischen den beiden gekommen ist. Unbestritten ist ferner, dass E._____