11 8.2 Privatkläger Fürsprecher D.________ brachte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zusammengefasst vor, dass E.________, der Privatkläger und F.________ den Behörden den Sachverhalt direkt oder indirekt so geschildert hätten, wie er nunmehr in der Anklageschrift aufgeführt sei. Einzig der Beschuldigte behaupte etwas Anderes. Es stelle sich vorliegend die Frage, weshalb der Beschuldigte E.________ kontaktiert und die beiden gemeinsam zum Domizil der Familie C._____