Zu überprüfen sind daher der Freispruch von der Anschuldigung der versuchten Anstiftung zu Mord und qualifiziertem Raub, evtl. der strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord und qualifiziertem Raub (Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Dispositivs), der gesamte Kosten- und Entschädigungspunkt (ausgenommen hiervon sind erstinstanzliche Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1'500.00), der