3.1. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, unter Aufschub des Vollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren und unter Anrechnung der 2-tägigen Untersuchungshaft. 3.2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. 4. Die erst- und oberinstanzlichen Kosten seien, soweit den Betrag von CHF 1'500.00 übersteigend, vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen. 5. Die Zivilklage des Privatklägers sei vollumfänglich abzuweisen II. Alle weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen