1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 9. August 2019 in Bezug auf die Freisprüche wegen Widerhandlung gegen das Fernmeldegesetz sowie der Widerhandlungen gegen das SVG sowie der Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz in Rechtskraft erwachsen ist; 2. A.________ sei vollumfänglich freizusprechen vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zu Mord und zu qualifiziertem Raub sowie eventualiter der strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord und zu qualifiziertem Raub. 3. A.________ sei zu verurteilen: