An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass zwischen den schriftlich eingereichten Anträgen und den mündlich gestellten Anträgen insofern eine Abweichung besteht, als dass anlässlich der mündlich gestellten Anträge Zins seit dem 21. Januar 2018 verlangt wurde (pag. 757). 4.3 Verteidigung Die Verteidigung stellte für den Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung folgende Anträge (pag. 768; Hervorhebungen im Original): I.