2. der Schuldsprüche wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen im Herbst 2017 durch Übertragen einer Faustfeuerwaffe an eine Person ohne Waffenerwerbsschein sowie durch widerrechtliches Mitführen einer Faustfeuerwaffe in einem Personenwagen und Widerhandlung gegen das Fernmeldegesetz, begangen am 01.01.2018 bis 23.01.2018 in Wabern durch Besitz eines Funk-Störsenders; 3. der Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 mit einer Probezeit von 2 Jahren und einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen);