3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurden über A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 2. Juli 2020; pag. 716 ff.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 8. Juli 2020; pag. 725) eingeholt. Im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung wurden sodann die Auskunftsperson E.________, der Privatkläger und der Beschuldigte (teilweise erneut) befragt (pag. 742 ff.).