669). Mit Eingabe vom 7. Oktober 2019 reichte Fürsprecher D.________, namens und im Auftrag des Privatklägers, die Berufungserklärung ein, welche sich gegen den Schuldpunkt (Freispruch von der Anschuldigung der versuchten Anstiftung zu Mord und qualifiziertem Raub, eventualiter der strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord und qualifiziertem Raub) und den Zivilpunkt mit den damit einhergehenden Kosten- und Entschädigungsfolgen richtete (pag. 674). Die Parteien verzichteten schliesslich auf eine Anschlussberufung oder die Geltendmachung eines Nichteintretens auf die eingegangenen Berufungen (pag. 680 f.; pag. 684 f.; pag. 687).