2. Berufung Mit Schreiben vom 14. August 2019 meldeten sowohl die Staatsanwaltschaft (pag. 562) als auch C.________ (pag. 563; nachfolgend: Privatkläger) form- und fristgerecht Berufung gegen das besagte Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland an. Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 12. September 2019 und wurde den Parteien mit Verfügung vom 13. September 2019 zugestellt (pag.