4. Folgende Gegenstände werden der beschuldigten Person nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 1 Schutzweste, - 1 Tool für Fensteröffnung (Glasbrecher), - 1 Winkelschleifer Bosch, - 1 Brecheisen blau, - 1 Bergseil, - 1 Universal-Schleifscheibe, - 2 Strumpfmasken, - 1 Rolle Klebeband silbern. 5. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).