Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 23‘991.00. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen 1.1. im Herbst 2017 in Bern, durch Übertragen einer Faustfeuerwaffe an eine Person ohne Waffenerwerbsschein, 1.2. im Herbst 2017 in Bern, durch widerrechtliches Mitführen einer Faustfeuerwaffe in einem Personenwagen;