3. von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 22.01.2018 in Wabern und Bern durch Führen eines Personenwagens in nicht fahrfähigem Zustand unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 23‘695.50 und Auslagen von CHF 1‘795.50, insgesamt bestimmt auf CHF 25‘491.00, an den Kanton Bern. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: