1. A.________ der groben Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten allgemeiner Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 37 km/h, begangen am 20. Mai 2018 auf der Autobahn A1 Ost, Kirchberg, Fahrtrichtung Zürich schuldig erklärt wurde. 2. Der A.________ mit Urteil der Jugendanwaltschaft, Dienststelle Bern-Mittelland vom 29. Januar 2018 für eine Freiheitsstrafe von 14 Tagen gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen, eine Verwarnung ausgesprochen und die Probezeit um 1 Jahr verlängert wurde. II. A.________ wird freigesprochen: