Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. B.________ somit für das oberinstanzliche Verfahren mit CHF 3'993.40 (inkl. Auslagen und MwSt.), was mit Blick auf die Schwierigkeit des Verfahrens und dem relativ geringen Aktenumfang gerade noch angemessen erscheint. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung im Umfang von 1/2, ausmachend CHF 1'996.70, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. B.___