Für den Aufwand im Zusammenhang mit der Stellungnahme bzw. Replik (31. Juli 2020 und 3. August 2020) erfolgt sodann nochmals eine Reduktion um eine Stunde (nunmehr 2.5 anstelle der 3.5 Std.). Damit ergibt sich ein noch knapp angemessen erscheinendes Total von 18 Stunden. So beträgt die Entschädigung im Rechtsmittelverfahren immer noch mehr als 50% der erstinstanzlich geltend gemachten Entschädigung (vgl. Art. 17 Abs. 1 Bst. f PKV). Hinzu kommen die Auslagen von CHF 107.90 sowie die Mehrwertsteuer. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. B.__