Für die Redaktion der Berufungsbegründung (27. und 30. März 2020, 6., 8. und 15. Mai 2020) erscheint der Kammer ein Zeitaufwand von maximal 5 Stunden (anstatt 8.5 Stunden) für geboten, zumal der Verteidigung die Akten bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren bekannt waren und entsprechende rechtliche Abklärungen bereits dazumal vorgenommen werden konnten bzw. mussten. Für den Aufwand im Zusammenhang mit der Stellungnahme bzw. Replik (31. Juli 2020 und 3. August 2020) erfolgt sodann nochmals eine Reduktion um eine Stunde (nunmehr 2.5 anstelle der 3.5 Std.).