Der Beschuldigte weist eine Vorstrafe aus dem Jahr 2018 auf. Er wurde mit Urteil der Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland vom 29. Januar 2018 wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Tagen unter Ansetzung einer Probezeit von einem Jahr verurteilt. Diese Vorstrafe ist zwar nicht einschlägig, dennoch ist mit Blick auf die nunmehr zu beurteilenden Delikte erkennbar, dass die im Jahr 2018 bedingt ausgesprochene Strafe beim Beschuldigten offenbar nichts bewirkt hat.