21. Allgemeine Täterkomponenten Der Beschuldigte ist mittlerweile .________ Jahre alt und war, wie in den Polizeiprotokollen und im Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vermerkt, im Tatzeitpunkt Schüler der M.________ (wohl bis im Sommer 2020, pag. 123, Z. 18). Zumindest im Juni 2019 erzielte der Beschuldigte grundsätzlich kein Erwerbseinkommen, wobei er aber insbesondere in den Sommerferien teilweise temporär arbeitete. Über die weiteren persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten ist – bis auf die Angaben im Rahmen der polizeilichen Einvernahme (pag. 17) – nicht viel bekannt.