2019 N. 484 f.). Da der Vorfall vom 19. August 2018 (Überholen auf gerader Strecke innerorts trotz Gegenverkehrs) konkret die höhere Strafe nach sich zieht, ist hierfür die Einsatzstrafe zu bestimmen. Anschliessend ist die Einsatzstrafe mittels Asperation (für das Überschreiten allgemeiner Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen) zu erhöhen.