«Fahren auf Sicht» ist einer der wichtigsten und grundlegendsten Vorschriften überhaupt (ROTH, a.a.O., Art. 32 N 3). Für die Erfüllung des Tatbestandes genügt Fahrlässigkeit (Art. 100 Ziff. 1 SVG). Selbstredend kann der Tatbestand aber auch vorsätzlich erfüllt werden, wobei Eventualvorsatz genügt. 16.2 Subsumtion Wie das Beweisergebnis gezeigt hat, konnte die genaue Geschwindigkeit des Beschuldigten auf der hier zu interessierenden Strecke nachträglich nicht abschliessend eruiert werden. Auch wenn einige Punkte dafür sprechen, dass der Beschuldigte zumindest bis zur langgezogenen Linkskurve auf der D.________(Strasse)