Überholt ein Fahrzeuglenker, obwohl er sich nicht sicher sein kann, ohne Behinderung oder Gefährdung wieder einbiegen zu können, geht das Bundesgericht in der Regel von einer groben Verkehrsregelverletzung aus (Urteil des Bundesgerichts 6B_104/2015 vom 20. August 2015 E. 3.2 mit Hinweisen). 15.2 Subsumtion Der Beschuldigte überholte innerorts noch vor der Abzweigung K.________(Weg) den Personenwagen des Zeugen H.________, wobei er anschliessend nicht mehr auf seine eigene Fahrbahn einbog und linksseitig auf der Gegenfahrbahn auf die sich rechtsseitig befindliche verkehrsberuhigende Insel zufuhr.