Nicht nur die für den Überholvorgang benötigte Strecke muss übersichtlich und frei sein, sondern zusätzlich jene, die ein entgegenkommendes Fahrzeug bis zu jenem Zeitpunkt zurücklegt, wo der Überholende die linke Strassenseite freigegeben haben wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_1325/2018 vom 5. März 2019 E. 2.1.2. mit Hinweisen). Überholt ein Fahrzeuglenker, obwohl er sich nicht sicher sein kann, ohne Behinderung oder Gefährdung wieder einbiegen zu können, geht das Bundesgericht in der Regel von einer groben Verkehrsregelverletzung aus (Urteil des Bundesgerichts 6B_104/2015 vom 20. August 2015 E. 3.2 mit Hinweisen).