32 N 54 f. m.w.H.). Ergänzend ist anzumerken, dass zwischen Sichtkontakt der beteiligten Fahrzeuge und Beginn der starken Bremsung (gemäss Angaben des Polizisten E.________, pag. 212) rund 13 Meter liegen. Wenn davon ausgegangen würde, dass diese 13 Meter auf die Reaktionszeit des Beschuldigten zurückzuführen sind, so würde dies bei einer durchschnittlichen Reaktionszeit von einer Sekunde (wiederum überschlagsmässig) eine gefahrene Geschwindigkeit von rund 45 km/h ergeben. Selbst bei einer Reaktionszeit von 0.8 Sekunden ergibt sich eine Geschwindigkeit von knapp 60 km/h (m/s = km/h dividiert durch 3,6; ROTH, a.a.