23 verbessert (ROTH, Basler Kommentar SVG, Art. 32 N 55 f.). Wie in Ziff. 12.1 hiervor bereits erwähnt, ist gerichtsnotorisch, dass es sich bei einem I.________ um ein sehr leistungsstarkes Fahrzeug handelt, welches auch über eine sehr potente Bremsanlage verfügt. Bei einer Verzögerung von 8.5 m/s2 beliefe sich der Bremsweg bei 70 km/h auf etwa 22.2 Meter (s = v2/2b, [s = Bremsweg in Metern, v=Geschwindigkeit in m/s, b= mittlere Verzögerung in m/s2]; ROTH, a.a.O., Art. 32 N 54 f. m.w.