Nach Abzug einer Strecke von etwa fünf Metern für die starke Bremsung verbleiben immerhin noch etwa 57 Meter bis zum endgültigen Stillstand. Wie der Beschuldigte nach dieser starken Bremsung seine Fahrt bis zum Stillstand vor dem Patrouillenfahrzeug fortgesetzt hat, lässt sich einzig der sich in den Akten befindlichen Skizze des Polizisten E.________ entnehmen (pag. 36). Gemäss Polizist E.________ hat der Beschuldigte die verbleibenden ca. 55 Meter «normal» abgebremst. Weitere Aussagen oder Hinweise hierzu lassen sich den Akten nicht entnehmen, weshalb auch die Kammer von einem «normalen» Abbremsen bis zum Stillstand vor dem Patrouillenfahrzeug ausgeht.