Ungeklärt bleibt allerdings, wie der Beschuldigte nach dieser Bremsung seine Fahrt bis zum endgültigen Stillstand vor der verkehrsberuhigenden Insel bzw. vor dem Patrouillenfahrzeug fortsetzte. Immerhin lagen zwischen derjenigen Stelle, an welcher er die starke Bremsung eingeleitet hat und seiner Endposition ca. 62.65 Meter (Angaben des Polizisten E.________, pag. 63). Nach Abzug einer Strecke von etwa fünf Metern für die starke Bremsung verbleiben immerhin noch etwa 57 Meter bis zum endgültigen Stillstand.