Dass er dieses Manöver nur deshalb ausführte, weil ihm die Polizei den Vortritt genommen habe, vermag nicht zu überzeugen. So ist auf dem sich in den Akten befindlichen Plan des besagten Strassenabschnittes ohne Weiteres erkennbar, dass ab Sichtkontakt ein reguläres Zufahren auf besagte verkehrsberuhigende Insel durchaus möglich wäre, ohne dass hierfür ein auffällig starkes Abbremsen angezeigt wäre (pag. 212). Sodann ist wohl kaum davon auszugehen, dass die Polizei ohne entsprechenden Grund ihrerseits eine Vollbremsung einleitete und schliesslich schräg auf der Fahrbahn zum Stillstand kam. Hinzu kommt schliesslich, dass auch die Zeugen H.________ und G.______