Polizist E.________ sprach ferner – wie der Beschuldigte im Rahmen seiner ersten Einvernahme – von einer Vollbremsung für mindestens fünf Meter und einer dabei entstandenen Bremswolke (pag. 14). Was Polizist E.________ mit dem Begriff «Vollbremsung» gemeint hat, ist indes unklar. So kam das Patrouillenfahrzeug nach der eigenen «Vollbremsung» unbestrittener-