129, Z. 1 ff.). Er denke, die Polizei habe gemerkt, dass sie ein bisschen schnell unterwegs gewesen seien und sie (die Polizei) habe sie deshalb angehalten (pag. 129, Z. 12 ff.). Die Aussagen des Beschuldigten und des Zeugen J.________ stimmen nach dem Gesagten zumindest in dem Punkt überein, dass (mindestens) von einer sehr starken Bremsung ausgegangen werden muss, welche zu dem Zeitpunkt erfolgte, als der Beschuldigte das entgegenkommende Patrouillenfahrzeug bemerkte bzw. nach der linksseitigen Kurve auf der D.________(Strasse) (in Fahrtrichtung des Beschuldigten). Solches beobachteten denn auch die beiden Polizisten im Patrouillenfahrzeug. Polizist E.___