So gab er zunächst noch an, dass er sofort abgebremst bzw. eine «Vollbremsung» gemacht habe, als er das Patrouillenfahrzeug gesehen habe (pag. 18, Z. 56 f.), wobei der Bremsweg vier bis fünf Meter betragen habe (pag. 18, Z. 62 ff.). Später änderte er seine diesbezüglichen Aussagen dahingehend bzw. ergänzte er, dass die Polizei ihm den Vortritt genommen habe und er deshalb habe bremsen müssen. Er habe schon stärker gebremst, es habe aber sicher nicht eine Bremswolke gegeben und es sei keine Vollbremsung gewesen (pag. 123, Z. 1 ff.).