24, Z. 75 f.). Dass die Situation vorab genau überschaut und überprüft bzw. das besagte Manöver sicher war, kann indes auch mit Blick auf die Aussagen des Zeugen J.________ nicht geglaubt werden. Zwar relativierte auch er im Verlaufe des Verfahrens seine Aussagen und will auf einmal nicht mehr viel mitbekommen haben, da er am Handy gewesen sei (pag.