_ und G.________ ausdrücklich die Gefährlichkeit des Überholmanövers für die beiden Fahrradfahrer (Zeuge H.________: «Ja. Dies war das gefährlichste in dieser Situation», pag. 29, Z. 126; «Ich denke, dass diese Fahrradfahrer kurz geschockt waren», pag. 29, Z. 138 f.; Zeugin G.________: «Ich habe einfach die Velofahrer gesehen und gedacht uiuiui», «Sie haben sich sicher bedroht gefühlt wegen dem geringen Platz», pag. 133, Z, 19 ff.). Bereits diese übereinstimmenden Aussagen lassen auf eine nicht unerhebliche effektive Gefährdung schliessen. Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass der Zeuge H.________ von einem jungen Paar und die Zeugin G.______