Reihenfolge der Fahrradfahrer widersprüchlich, sondern in Bezug auf deren exakte Position während des Manövers bzw. deren Ausweichmöglichkeiten. Dass es hierzu Abweichungen geben kann, erscheint mit Blick darauf, dass der Zeuge H.________ als Autofahrer selbst am Verkehr (als überholtes Fahrzeug) beteiligt war, durchaus erklärbar. Er gab die Position der Fahrradfahrer aber stets im Bereich der Verengung bzw. des Fussgängerstreifens an. Damit waren seine Aussagen im Kern stets gleichbleibend, während die Angaben des Beschuldigten zur Position der beiden Fahrradfahrer nicht zu überzeugen vermögen. Sodann betonten die Zeugen H.________ und G.___