_ fielen nach dem Gesagten im Wesentlichen glaubhaft aus. Dennoch ist aufgrund einiger Unstimmigkeiten und Widersprüche nicht unbesehen darauf abzustellen. Die Zeugin G.________ wurde lediglich einmal zum besagten Vorfall befragt (pag. 133), wobei die Befragung sehr kurz ausfiel. Im Wesentlichen gab die Zeugin G.________ zu Protokoll, dass sie mit einem Töff gerechnet habe und dann ein Auto gekommen sei. Sie habe dann die beiden Velofahrer gesehen, wobei die Frau auf dem Velo weitergefahren sei und der Mann angehalten habe. Sie habe sich dabei gedacht «uiuiui». Es sei ein älteres Paar gewesen, welches sich aufgrund des geringen Platzes sicher bedroht gefühlt habe.